Von Luis Antonio Guijarro Santos am 31. Juli 2020

Neustart-Fonds: Innovative Ideen für die Überwindung der coronabedingten Wirtschaftskrise im Mittelstand

Coronabedingt befinden sich gerade auch Mittelstandsunternehmen verschiedener Branchen in einer schweren Krise. Nicht jedes Unternehmen erhält Unterstützung durch die öffentliche Hand. Soweit Zuschüsse gewährt werden, handelt es sich in der Regel um Geldbeträge, die nicht ausreichend sind, um die Existenz zu sichern. Die wesentlichen Beiträge der öffentlichen Hand bestehen in Krediten bzw. deren staatlichen Besicherung. Damit erhöht sich aber die Verschuldung des Unternehmens. Die Ertragskraft des Unternehmens, seine Liquidität und seine Innovationsfähigkeit werden häufig für lange Zeiträume geschwächt. Nicht selten sind die öffentlichen Fördermaßnahmen auch nicht ausreichend bzw. das Unternehmen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht bzw. das Unternehmen oder die Unternehmer sind nicht zur Bestellung von geforderten Sicherheiten bereit oder in der Lage.

In dieser Situation stellt sich für Unternehmer und Unternehmen die Frage, ob nicht eine Insolvenz (gegebenenfalls in Eigenverwaltung / unter dem Schutzschirmverfahren der Insolvenzordnung) die bessere Alternative ist, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein und wieder in die Ertragskraft zu kommen. Auch die Regelinsolvenz, gegebenenfalls gepaart mit einem Insolvenzplan, ist durchaus eine Möglichkeit.

Dabei geht es entscheidend auch darum, den Neustart zu ermöglichen. Hier ist nach Auffassung von kessler&partner der Staat aufgerufen, gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen, mit Eigenmitteln den Neustart möglich zu machen. Wenn der Unternehmer nicht mehr über die erforderlichen Kapitalmittel für einen Neustart verfügt, sollte mit öffentlichen Geldern, gegebenenfalls ergänzt durch private Mittel (private public partnership) ein Neustart ermöglicht werden. Dem Unternehmer sollte das Recht gegeben werden, in einem bestimmten Zeitraum die öffentlichen Gelder mit einem Zinsaufschlag wieder abzulösen und selbst wieder (Allein-) Inhaber der Gesellschaftsanteile bzw. des Unternehmens zu werden. Unternehmern, die persönlich durch die coronabedingte Wirtschaftskrise in die Privatinsolvenz geraten, sollte eine Restschuldbefreiung bereits nach zwei (statt nach der Insolvenzordnung nach sechs) Jahren möglich sein, damit der Unternehmer durch eine Privatinsolvenz nicht an einem Durchstarten gehindert wird.

Die Ausstattung des Neustart-Fonds sollte sich an der Branche des Unternehmens und der Zahl der geretteten Arbeitsplätze orientieren.

kessler&partner ist der Auffassung, dass gerade im Bereich des Mittelstandes der Unternehmer unverzichtbar ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Prosperität des Gemeinwesens. In Verschuldungskrisen und Insolvenz befindliche Unternehmer sind naturgemäß nicht in der Lage, die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Dem gilt es entgegenzusteuern. Dafür dient die Idee des Neustart-Fonds.

 

Bremen, 31.07.2020

Dr. Arvid Siebert